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Was ist Datenschutz?

Der Schutz des Bürgers...

…vor Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die seine Person betreffen.

Zweck und Ziel...

…des Datenschutzes ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson.

Beim Datenschutz...

…gemäß DSGVO geht es also hauptsächlich um den sorgfältigen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

Personenbezogene Daten...

…sind Daten, die einen Menschen identifizierbar machen:

Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort usw.

Daneben gibt es auch sensible Daten, diese besonderen Kategorien personenbezogener Daten sind z.B.:

Ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen

Gewerkschaftszugehörigkeit, Genetische Daten,

Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person

Patientendaten, Diagnosedaten, Gesundheitsdaten

Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung

Die EU-DSGVO...

…trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft.

Ab dem 25. Mai 2018 sind die darin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden.

In fast jedem Unternehmen...

…werden mittlerweile Daten vorwiegend elektronisch verarbeitet.

Die verarbeiteten Daten reichen von personenbezogenen Daten, über Kundendaten und Finanzdaten, bis hin zu besonders schützenswerten Daten.

Viele Unternehmen sind darüber hinaus mit Daten konfrontiert, die keinesfalls in die Hände Dritter fallen dürfen, sei es aus Gründen des Datenschutzes oder weil es sich um vertrauliche Unternehmensdaten zu neuen Produkten, Strategien oder Verkaufsergebnissen handelt.

Datensicherheit im Allgemeinen...

…und speziell IT-Sicherheit sind daher unverzichtbar für den Unternehmenserfolg.

Unternehmensdaten und personenbezogene Daten müssen bestmöglich geschützt werden.

Dies gilt sowohl für den Versuch, diese Daten auszuspionieren, als auch für die Gefahr des Datenverlustes durch technische Gebrechen.

Jedes Unternehmen...

…ist zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet, wenn mindestens 20 Mitarbeiter (Beschäftigte) ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.

„Verarbeitung“ ist beispielsweise bereits das Versenden von E-Mails an Kunden oder Mitarbeiter.

Zu den Beschäftigten zählen u. a. auch Teilzeitkräfte, Praktikanten, Freelancer (freie Mitarbeiter) oder Leiharbeiter.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl...

…gibt es weitere Faktoren für die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB).

Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen besteht.

Unternehmen, die gemäß DSGVO verpflichtet sind, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen.

Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonders sensibler Daten (besondere Datenkategorien) besteht.

Datenschutz ist...

…nie „out“ – trotz aller Widrigkeiten sind alle Daten vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung zu bewahren.